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Folgekostenversicherung

Individueller Schutz für Patienten mit einer Folgekostenversicherung – 4beauty ist Ihr starker Partner bei Ihrer Schönheits-OP

Wenn eine Schönheitsoperation oder ein minimalinvasiver Eingriff wie beispielsweise eine Faltenunterspritzung ansteht, spielt neben der Vorfreude auch immer die Finanz-Frage eine wichtige Rolle: Viele Patienten machen sich Gedanken über mögliche Komplikationen und Nebenwirkungen der OP – auch, weil Nachbehandlungen kostspielig sein können und selten von der Krankenkasse bezahlt werden. Mit der Folgekostenversicherung lässt sich das finanzielle Risiko allerdings abfangen – der Versicherungsschutz greift bei verschiedenen Nachbehandlungen bis zu einer Summe von 300.000 Euro und wird zügig an den entsprechenden Behandler ausgezahlt.

Die credit4beauty gehört zur 4beauty Gruppe. Sie bieten Patienten eine starke und zuverlässige finanzielle Unterstützung bei ihren Schönheitsoperationen. Ein unkomplizierter Abschluss und vor allem maximale Flexibilität stehen bei beiden Leistungen im Vordergrund – so möchten wir Patienten im Bereich der kosmetischen Chirurgie jederzeit erstklassige Konditionen ermöglichen.

Sollten Sie noch Fragen zu der Folgekostenversicherung haben, oder sowohl die Folgekostenversicherung als auch die Schönheits-OP Finanzierung in Anspruch nehmen wollen, sind wir jederzeit gerne für Sie da – wir freuen uns auf Ihre Anfrage!

1. Ratgeber zur Folgekostenversicherung – Gut abgesichert bei jeder Operation

Schönheitsoperationen und kosmetische Behandlungen gehören in Kliniken und Praxen längst zum Alltag. Doch eine solche Schönheitsoperation – und sei der Eingriff auch noch so klein – birgt immer auch die Gefahr von Problemen oder eventuellen Spätfolgen der Behandlung. Damit auf die betroffenen Patienten neben diesen zusätzlichen Komplikationen nicht noch weitere Kosten für Folgebehandlungen zukommen, gibt es das Instrument der Folgekostenversicherung für Schönheitsoperationen. Welche Funktion diese hat, welche Formen es gibt und wann sie sich rechnet, erfahren Sie in diesem Text.

2. Was ist eine Folgekostenversicherung? – Was Patienten im Vorfeld wissen sollten

Bei der Folgekostenversicherung (Ital. Begriff: Assicurazione dei costi di follow-up) einer Schönheits-OP handelt es sich um eine Versicherung, die dazu dient, Patienten gegen finanzielle Mehrkosten von Nachbehandlungen abzusichern, die aufgrund post-operativer Komplikationen bei medizinisch nicht-indizierten Schönheitsoperationen bzw. Behandlungen nötig wurden. Denn auch mit modernsten Behandlungsmethoden und aktuellen medizinischen Erkenntnissen besteht bei allen ästhetisch-plastischen sowie kosmetischen Eingriffen immer ein Rest-Risiko, sodass Komplikationen nach einer OP nie ausgeschlossen werden können.

Kommt es aufgrund eines ästhetischen Eingriffs nach der Operation zu solchen Komplikationen, die eine Folgebehandlung erforderlich machen, lehnen private sowie gesetzliche Krankenversicherungen eine (vollständige) Kostenübernahme häufig ab. Dadurch müssen Patienten im Zweifel selbst für die Kosten ihrer Nachbehandlungen, Klinikaufenthalte und mehr aufkommen. Hier greift der Versicherungsschutz der Folgekostenversicherung und deckt die Kosten dieser Behandlungen bis zu einer vertraglich festgelegten Höchstgrenze ab.

2.1. Wer kann eine Folgekostenversicherung abschließen?

Grundsätzlich können alle vollständig geschäftsfähigen Patienten (Volljährigkeit) zur Absicherung möglicher Nachbehandlungs-Kosten eine entsprechende Versicherung abschließen. Eine Folgekostenversicherung für Schönheitsoperationen kann dabei sowohl von privat als auch von gesetzlich versicherten Patienten sowie von Beihilfeberechtigten in Anspruch genommen werden. Weitere Anforderungen müssen die Patienten in der Regel nicht erfüllen.

2.2 Welche Behandlungen deckt eine Folgekostenversicherung ab?

Eine Folgekostenversicherung gibt Patienten die Möglichkeit, bestimmte Behandlungen bzw. entsprechende Nachbehandlungen aufgrund von Komplikationen finanziell abzusichern. In der Regel lassen sich so je nach Anbieter alle gängigen Schönheitsoperationen individuell versichern. Dies umfasst eine große Bandbreite an Behandlungen und Eingriffen von der Fettabsaugung und Ohrenkorrektur über Bauchstraffungen und intimchirurgische Eingriffe bis hin zu Operationen für Hautstraffungen, Brust-OPs und Implantat-Wechsel. Patienten sollten dabei detailliert prüfen, welche Behandlungen von ihrem Folgekostenversicherungs-Anbieter tatsächlich abgedeckt werden.

Typischerweise teilen Anbieter Schönheitsoperationen in unterschiedliche Rubriken bzw. Kategorien ein. Abhängig davon, für welche Behandlung Patienten sich entscheiden, müssen sie einen Versicherungstarif der entsprechenden Rubrik abschließen. Entscheidend für diese Unterteilung ist vor allem die Risiko-Kalkulation: Je größer das Potenzial für Komplikationen und je höher die dabei auftretenden Kosten, desto teurer ist in der Regel auch der Tarif.

Die meisten Anbieter von Folgekostenversicherungen für Schönheits-OPs stellen hierzu Listen bereit, in denen alle Behandlungen aufgeschlüsselt sind – meist direkt mit den jeweiligen Versicherungskosten. Darüber hinaus haben Patienten vielfach auch die Option, mehr als nur eine Schönheitsoperation abzusichern. Hier können etwa über eigene Beitragsrechner verschiedene Eingriffe miteinander kombiniert werden – Patienten erhalten so einen Gesamtpreis und wissen genau, welche Kosten für die Absicherung ihrer Schönheits-Eingriffe anfallen.

2.3 Was ist durch eine Folgekostenversicherung abgesichert?

Bei seriösen Folgekostenversicherungs-Anbietern werden die Vertragsbedingungen in der Regel sehr prominent und klar kommuniziert. Dies dient sowohl der rechtlichen Absicherung als auch dazu, Patienten ein größtmögliches Maß an Transparenz zu bieten. Der genaue Umfang des Versicherungsschutzes ist dabei in Positiv-Listen dokumentiert und umfasst meist folgende Punkte:

  • Kosten von Nachbehandlungen zur Behebung von Komplikationen nach einer Schönheits-OP
  • Kosten von Nachbehandlungen zur Behebung von Komplikationen anderer Eingriffe (Fillerbehandlungen und ähnliches)
  • Kosten von Nachbehandlungen zur Wiederherstellung ursprünglicher Ergebnisse

Wichtig dabei: Die Komplikationen müssen auf die Behandlung zurückzuführen sein. Weiterhin darf keine vollständige Kostenübernahme durch private oder gesetzliche Krankenversicherung erfolgen – ansonsten wäre der Abschluss einer Folgekostenversicherung für Schönheitsoperationen überflüssig. Im Idealfall umfasst der Versicherungsschutz auch begleitende Kostenstellen, etwa anfallende Fahrtkosten oder Aufwendungen für eine Biopsie im Falle einer Kapselfibrose, um deren exakten Schweregrad zu ermitteln. Einzelne Anbieter bieten auch Tarife, die zusätzlich die Kostenübernahme für rein ästhetische bzw. nicht medizinisch notwendige Nachbehandlungen ermöglichen.

2.4 Was ist bei einer Folgekostenversicherung nicht abgesichert?

Von der OP-Folgekostenversicherung werden die Kosten für Behandlungen abgedeckt, für die eine konkrete Notwendigkeit besteht und die auf Komplikationen nach einer ästhetisch-plastischen bzw. kosmetischen Behandlung zurückzuführen sind. Viele Anbieter führen hierzu eine Negativ-Liste, in der aufgeführt ist, wann die Folgekostenversicherung bei Schönheitsoperationen nicht zahlt.

Typische Situationen, für die der Versicherungsschutz nicht greift:

  • Kapselfibrose nach Baker 1 / 2
  • Kunst- oder Behandlungsfehler während des Eingriffs
  • Behandlungen von Verletzungen aus Eigenverschulden / fahrlässigem Verhalten entgegen der ärztlichen Empfehlung
  • Narbenbildung & Narbenwucherungen
  • Kur-Aufenthalte im Zusammenhang mit der Behandlung
  • Verschlechterungen der Sensibilität oder der Form

Gleiches gilt dann, wenn Patienten schlicht nicht zufrieden mit dem Ergebnis der Schönheitsoperation sind oder es sich um nicht-behandlungsbedürftige Komplikationen (blaue Flecken / Rötungen / Spannungsgefühle) handelt, die innerhalb kurzer Zeit wieder abheilen. In solchen Fällen kann eine OP-Folgekostenversicherung ebenfalls nicht bemüht werden.

2.5. Übernimmt die Krankenkasse Kosten einer Folgebehandlung?

Die Mehrzahl der Schönheitsoperationen wird aus rein ästhetischen Gründen durchgeführt, ohne dass dafür eine medizinische Indikation bzw. ein gesundheitlicher Grund vorliegt. Aus diesem Grund beteiligt sich die Krankenkasse in der Regel weder an den Kosten der OP selbst noch an den Aufwendungen für eventuelle Folgebehandlungen, die durch post-operative Komplikationen anfallen – gerade das macht den Abschluss einer ergänzenden OP Folgekostenversicherung sinnvoll.

Im Gesundheitsreformgesetz aus dem Jahr 2007 wurde die Grundlage für diese Praxis der Krankenkassen geschaffen. Dort ist die „Leistungsbeschränkung bei Selbstverschulden“ nach §52 Abs. 2 SGB V im folgenden Wortlaut festgeschrieben:

„Haben sich Versicherte eine Krankheit durch eine medizinisch nicht indizierte ästhetische Operation, eine Tätowierung oder ein Piercing zugezogen, hat die Krankenkasse die Versicherten in angemessener Höhe an den Kosten zu beteiligen und das Krankengeld für die Dauer dieser Behandlung ganz oder teilweise zu versagen oder zurückzufordern.“

Je nach Schwere der Komplikation kann es also dazu kommen, dass die Krankenkasse die Kosten einer Folgebehandlung gar nicht bzw. nur anteilig übernimmt oder das Geld später zurückfordert – in diesem Fall schließt eine im Vorfeld abgeschlossene Folgekostenversicherung zur Schönheits-OP die verbleibende Finanzierungslücke. Der Restbetrag wird bis zur vereinbarten Höchstgrenze abgedeckt.

3. Vorteile einer Folgekostenversicherung – Beispiele für Behandlungen

Wie bereits angemerkt, können bei nahezu jeder Art von plastisch-ästhetischer Behandlung nachträglich Komplikationen auftreten. An dieser Stelle finden Sie exemplarisch einige Behandlungen, bei denen eine Folgekostenversicherung sinnvoll sein kann.

3.1. Folgekostenversicherung bei Brust OP

Von der Brustverkleinerung bis zur Straffung des Gewebes – eine Folgekostenversicherung für Brustvergrößerung und Co. kann sich für Patienten schnell bezahlt machen. Bei Eingriffen an der weiblichen Brust können sich im Nachgang einer Operation immer auch post-operative Komplikationen ergeben – eines der verbreitetsten Beispiele ist hierbei die Kapselfibrose.

Bei einer Brustvergrößerung mit Implantat kann es in einzelnen Fällen dazu kommen, dass das Gewebe eine Kapsel um das Implantat bildet. Dies stellt eine Schutzfunktion des Körpers dar, die jedoch je nach Ausprägung zu Verformungen, Verhärtungen und schließlich zu starken Schmerzen im Brustbereich führen kann (Stadium Baker 3-4).

Eine Folgekostenversicherung für Brust Operationen deckt in solchen Fällen in der Regel sowohl die Entfernung der alten Implantate als auch neue Implantate samt operativem Einsatz ab – schon für einzelne Eingriffe fallen dabei typischerweise Kosten im mittleren vierstelligen Bereich an. Sonstige Behandlungskosten und der stationäre Aufenthalt sind ebenfalls durch die Versicherung abgedeckt.

3.2. Folgekostenversicherung bei Liposuktion

Fettabsaugungen sind vielfach praktizierte, gängige Schönheitsbehandlungen – dennoch ist auch bei diesen Eingriffen ein Restrisiko gegeben: Bei einer Fettabsaugung oder auch Liposuktion kommt es vielfach zu kleinen, postoperativen Beeinträchtigungen des Hautbildes (Rötungen, Schwellungen) sowie zu sensorischen Einschränkungen (Taubheitsgefühle, Juckreiz).

Diese Nachwirkungen klingen allerdings meist innerhalb weniger Tage oder Wochen wieder ab – insofern würde sich die Folgekostenversicherung einer Liposuktion allein für solche Fälle kaum rechnen. Gravierender sind jedoch Nachblutungen, Infektionen oder die Bildung von Thromben.

Solche Blutgerinnsel kommen zwar nur in den seltensten Fällen vor, können dafür jedoch lebensgefährlich sein. Indem Patienten mittels Folgekostenversicherung ihre Liposuktion absichern, können sie in solchen dringenden Behandlungsfällen auf fachlich kompetente Hilfe vertrauen, ohne sich selbst an den anfallenden Kosten beteiligen zu müssen.

3.3. Folgekostenversicherung bei Lidstraffung

Eine Operation in direkter Nähe des Augapfels erfordert absolute Präzision – auf diese Weise können etwa Tränensäcke oder hängende Augenlider behandelt werden, um ein deutlich verbessertes Erscheinungsbild für die Patienten zu erreichen. Bei einem Eingriff in einer solch sensiblen Region ist jedoch auch das Risiko für post-operative Komplikationen immer präsent.

Zu den gängigsten Nachwirkungen einer Lidstraffung zählen etwa trockene oder stark tränende Augen, Spannungsgefühle sowie Rötungen oder Narben an der behandelten Stelle. Diese heilen in der Regel ohne weitere Eingriffe ab – in einzelnen Fällen können die Komplikationen jedoch deutlich gravierender ausfallen.

Die Folgekostenversicherung einer Lidstraffung kommt etwa dann zum Einsatz, wenn sich in zeitlichem Abstand zur Schönheitsoperation Infektionen der Hautpartien ergeben oder in besonders gravierenden Fällen eine Einblutung hinter den Augapfel erfolgt – der dadurch entstehende Druck kann bis zur Erblindung führen. Eine Versicherung fängt hierbei die Behandlungskosten sicher auf.

3.4. Folgekostenversicherung bei Faltenunterspritzung

Im Bereich der kosmetischen Behandlungen hat sich die Faltenunterspritzung als feste Größe etabliert. Ob mit B○t○x oder Hyaluronsäure – beide Eingriffs-Varianten erzielen in der Regel zuverlässig gute Ergebnisse, wenn es darum geht,Alterserscheinungen im Gesicht oder an anderen Körperstellen zu bekämpfen und für ein jugendlich frisches Aussehen der Patienten zu sorgen.

Trotz der Tatsache, dass gerade eine Faltenunterspritzung mit Hyaluronsäure als sehr risikoarmer Eingriff gilt, kann jedoch auch bei solchen Schönheitsbehandlungen der Abschluss einer Folgekostenversicherung sinnvoll sein – leichte oder auch schwerere Komplikationen können selbst unter besten Voraussetzungen nicht ausgeschlossen werden.

Vereinzelt kann sich etwa in Folge einer Hyaluron-Unterspritzung ein malares Ödem im Gesicht ausbilden. Auch Granulome können noch Jahre nach dem Eingriff auftreten – diese stören nicht nur optisch, sondern erfordern außerdem eine medizinische Behandlung. Deckt die abgeschlossene Folgekostenversicherung diese Schönheits-OP ab, entstehen Patienten dabei keine Zusatz-Kosten.

4. Die Konditionen einer Folgekostenversicherung – Darauf ist zu achten

Mit der stetig steigenden Zahl der Schönheitsoperationen ist über die Jahre auch die Anzahl der Folgekostenversicherungs-Anbieter und das Versicherungs-Angebot für ästhetisch-plastische sowie kosmetische Eingriffe kontinuierlich gewachsen. Bei der Entscheidung für einen entsprechenden Versicherungsschutz ist jedoch darauf zu achten, dass die Konditionen den eigenen Anforderungen gerecht werden. Hier finden Sie die wichtigsten Kriterien und Vertragskonditionen rund um Ihre Folgenkostenversicherung.

4.1. Kosten einer Folgekostenversicherung – Die Preise zur Absicherung einer OP

Ein wichtiger Faktor bei der Auswahl des passenden Versicherungsschutzes ist immer auch der Preis. An dieser Stelle bieten die meisten Anbieter auf ihren Webseiten einfache und gut nachvollziehbare Übersichten, aus denen sich ablesen lässt, für welchen Versicherungsschutz welche Kosten anfallen.

Entscheidend für die Kosten einer Folgekostenversicherung sind dabei diese Faktoren:

  • Art der Behandlung (entsprechend der Risiko-Einschätzung)
  • Länge des Versicherungsschutzes
  • Umfang des Versicherungsschutzes (Absicherung einer / mehrerer Eingriffe)

Typischerweise handelt es sich um fixe Kosten, meist in Form von Jahres-Beiträgen, die je nach Art des Eingriffs unterschiedlich hoch ausfallen. Die Ursache für die unterschiedlichen Preise liegt dabei meist in der Art der Schönheitsoperation begründet.

Die Kalkulation dahinter ist einfach: Bei eher simplen Eingriffen wie einem Needling oder einer Ohrenkorrektur kommt es im Anschluss an die Behandlung eher selten zu behandlungsbedürftigen Komplikationen – und selbst in solchen Fällen sind diese Folgebehandlungen meist nur mit geringem Aufwand verbunden. Mit steigender Komplexität und zunehmendem Risiko kostenintensiver Folgebehandlungen steigt gleichzeitig auch der Preis für den Abschluss der Versicherungspolice.

Zu den Schönheitsoperationen mit den vergleichsweise höchsten Versicherungsbeiträgen zählen Eingriffe wie etwa Brustvergrößerungen mit Implantaten. Dies hängt damit zusammen, dass im Versicherungsfall in der Regel auch ein vollständiger Austausch der Implantate notwendig ist. Besagte Ersatz-Implantate sind auch durch die Versicherungssumme gedeckt – das macht eine Folgekostenversicherung sinnvoll und im Vergleich zu den sonstigen Kosten sehr preiswert.

4.2. Kostenaufschläge und Eigenanteile

Beim Vergleich von Folgekostenversicherungen für Schönheitsoperationen sollten Patienten immer auch darauf achten, ob und in welchem Umfang zusätzlich zu den eigentlichen Versicherungsbeiträgen weitere Zahlungen zu leisten sind. Dazu können sowohl Kostenaufschläge als auch etwaige Selbstbeteiligungen zum Versicherungsschutz zählen.

Typischerweise basieren die Tarife und Kostenstrukturen der Anbieter auf einer sehr genauen Kalkulation – dementsprechend sind alle eventuellen Kosten bereits in den Versicherungsbetrag eingepreist. Dies hat gegenüber den Patienten auch den Vorteil, dass Anbieter ihre Folgekostenversicherung zu einem klaren Fixpreis bewerben können. Somit sind Selbstbeteiligungen eher die Ausnahme.

Bei der Frage nach möglichen Kostenaufschlägen kommt es auf die Versicherungsstruktur des Anbieters an. So kann es etwa sein, dass Angebote zur Versicherung von Zahnbehandlungen für Raucher teurer ausfallen als für Nicht-Raucher. Weitere Kostenaufschläge gelten meist dann, wenn mehrere Schönheitsoperationen auf einmal versichert werden sollen. Zahlreiche Anbieter gewähren hierbei jedoch gleichzeitig auch Preisabschläge, abhängig von Umfang und Laufzeit der Versicherung.

4.3. Abschluss einer Folgekostenversicherung – Möglichkeiten für Patienten

Für die Anbieter von Folgekostenversicherungen besteht ein großes Interesse daran, Patienten einen möglichst einfachen und kurzfristigen Vertragsabschluss zu ermöglichen. Darum gehört die Möglichkeit, neben der Auswahl des passenden Versicherungsschutzes auch den Vertrag kurzfristig online abschließen zu können, bei den Anbietern mittlerweile zum festen Standard.

Bei einigen Anbietern kann die entsprechende Folgekostenversicherung von Schönheitsoperationen sogar noch bis zu 24 Stunden vor dem angesetzten Behandlungs-Termin abgeschlossen werden – so können auch Kurzentschlossene ihre ästhetisch-kosmetischen Eingriffe noch absichern. Wichtig ist dabei vor allem das vollständige und korrekte Ausfüllen des Antragsformulars.

Unabhängig vom Datum des Vertragsabschlusses markiert bei vielen Anbietern das Datum des Eingriffs zugleich den Beginn des Versicherungsschutzes sowie den Beginn der Laufzeit. Dementsprechend sollten Patienten darauf achten, etwaige Termin-Verschiebungen bei der Behandlung augenblicklich an ihren Versicherungsanbieter weiterzuleiten. Grundsätzlich muss für das Zustandekommen des Versicherungsschutzes eine Bestätigung des Anbieters erfolgen – dies geschieht, sofern keine gravierenden Gründe dagegen sprechen, in der Regel jedoch sehr schnell.

4.4. Die Höhe des Versicherungsschutzes einer Folgekostenversicherung

Abhängig von der Lokation sowie der Größenordnung der Schönheitsoperation kann auch das Ausmaß möglicher Komplikationen variieren. Dabei kann es sich um kleine Korrekturen oder auch um komplexe Folgeerscheinungen handeln, deren Beseitigung im Rahmen einer Folgebehandlung mit unterschiedlich hohem Aufwand verbunden ist.

Ein professioneller Chirurg, Anästhesisten, mehrere Behandlungstermine sowie Ersatz-Implantate und ähnliche Faktoren können dabei schnell die Gesamtkosten einer Nachbehandlung in die Höhe treiben. Darum sollten Patienten aus Kostengründen nicht zu knapp kalkulieren – sonst laufen sie am Ende Gefahr, Teile der Kosten trotz Versicherungsschutz doch selber tragen zu müssen.

Die meisten Anbieter geben in ihren Tarifen eine Kostenübernahme im niedrigen sechsstelligen Bereich (ca. 200.000 – 300.000 Euro) an – damit bleibt in den meisten Behandlungsfällen ein ausreichend großer Puffer, um eine vollständige Kostendeckung durch die Folgekostenversicherung zu gewährleisten. Je nach Ausgestaltung des Versicherungsschutzes können hierbei auch zusätzliche Kosten wie etwa Fahrtkosten oder Biopsien bei Fibrosen inbegriffen sein.

Ergänzend dazu finden sich bei vielen Anbietern von Versicherungen sogenannte „Privatabrechnungsklauseln“. Diese kommen dann zum Tragen, wenn Rechnungen in Kliniken nur entsprechend der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) oder nach dem Fallpauschalengesetz (DRG-System) abgerechnet werden. In der Regel sind hierbei Kosten bis zu 10.000 Euro mitversichert – dies ist etwa dann wichtig, wenn der verantwortliche Arzt keine kassenärztliche Zulassung besitzt.

4.5. Dauer des Versicherungsschutzes – Infos zu Laufzeiten

Bei den meisten Anbietern ist klar definiert, über welchen Zeitraum der Versicherungsschutz besteht. Eine gängige Laufzeit ist ein Jahr, zahlreiche Anbieter bieten allerdings auch die Option, die Laufzeit des Versicherungsschutzes der jeweiligen Folgekostenversicherung direkt auf mehrere Jahre zu verlängern. In solchen Fällen ergeben sich für Patienten häufig Kostenersparnisse im Vergleich zum Standard-Tarif, weswegen eine verlängerte Laufzeit der Folgekostenversicherung sinnvoll sein kann.

Typischerweise ist der erste Behandlungstag identisch mit dem Beginn der Vertragslaufzeit. Abhängig von der vereinbarten Dauer des Versicherungsschutzes gilt dieser im Anschluss für die Vertragslaufzeit. Meist besteht dabei keine Möglichkeit bzw. Notwendigkeit zur Kündigung – der Versicherungsschutz der OP Folgekostenversicherung erlischt automatisch mit Ablauf der Frist. Ob die Laufzeit der Versicherung noch vor Beginn der Laufzeit verlängert werden kann, ist vom Anbieter abhängig – gleiches gilt für eine nachträgliche Verlängerung nach Beginn der Laufzeit. Manche Anbieter von Folgekostenversicherungen ermöglichen nur dann eine Verlängerung der Laufzeit, wenn zuvor bereits eine bestimmte Mindest-Laufzeit gebucht wurde.

4.6. Arztwahl im Schadensfall – Die freie Auswahl ist die Regel

Kommt es im Anschluss an eine Behandlung bei einem plastischen Chirurgen nachträglich zu Komplikationen, besteht von Seiten der Patienten häufig der Wunsch, die Folgebehandlungen von einem anderen Facharzt durchführen zu lassen. Dies berücksichtigen natürlich auch die Anbieter von Folgekostenversicherungen – in der Regel ist vertraglich klar geregelt, dass im Schadensfall eine Behandlung von einem qualifizierten Arzt frei nach Wahl des Patienten durchgeführt werden kann.

Gegebenenfalls kann der Anbieter jedoch eine entsprechende Klausel in den Vertrag aufnehmen, wonach eine Folgebehandlung – und gegebenenfalls auch die zu versichernde Schönheitsoperation – nur von Fachärzten in Deutschland vorgenommen werden darf. Ist Patienten eine Behandlung im Ausland wichtig oder sprechen relevante Gründe für eine Behandlung außerhalb Deutschlands, finden sich bei einigen Anbietern auch besondere Versicherungs-Modelle für Auslands-Behandlungen.

4.7. Folgekostenversicherung – Anbieter vergleichen lohnt sich

Die Folgekostenversicherung kosmetischer Behandlungen ist heute für viele Anbieter und Patienten ein interessantes Thema. Für einen vergleichsweise kleinen Beitrag können Patienten sich effektiv gegen behandlungsbezogene Folgekosten absichern, ohne finanzielle Risiken einzugehen. Wer jedoch für seine OP Folgekostenversicherung passende Anbieter sucht, sollte im Vorfeld genau recherchieren, welche Konditionen jeweils für den Versicherungsschutz gelten, welche Behandlungen in welchem Maße abgesichert sind und welche Leistungen möglicherweise explizit ausgeschlossen sind. So finden Patienten auch für ihre Folgekostenversicherung einen Anbieter, der Zusatz-Kosten für eventuelle Behandlungen oder Eingriffe schnell und zuverlässig übernimmt.

5 Pflichten von Patienten beim Abschluss einer Folgekostenversicherung

Die verschiedenen Leistungen der Versicherungspolice helfen Patienten dabei, im Schadensfall finanziell gut abgesichert zu sein. Tritt dieser jedoch ein, kommen auf Patienten auch eine Reihe von Pflichten zu. Wir zeigen Ihnen, was dabei zu beachten ist.

5.1. Richtigkeit der Vertragsangaben

Im Grunde eine Selbstverständlichkeit – alle Angaben zur eigenen Person sowie zur Art der Schönheitsbehandlung, dem ausführenden Arzt und mehr müssen bei der Beantragung einer OP Folgekostenversicherung sowohl vollständig als auch wahrheitsgetreu sein. Achtung auch bei der Verlegung eines Behandlungstermins oder dem Wechsel der Praxis: Selbst solche kleinen Änderungen sollten Patienten dem jeweiligen Versicherungsanbieter schnellstens mitteilen, um spätere Probleme oder zusätzlichen Aufwand im Versicherungsfall zu vermeiden.

5.2. Vollständigkeit der Zahlungen

Wie bei jedem Vertragsverhältnis muss auch bei einer Folgekostenversicherung kosmetischer Behandlungen der Versicherungsbeitrag zeitnah entrichtet werden. Das sollte in der Regel keine Schwierigkeit darstellen – meist haben Patienten auch bei kurzentschlossenen Vertragsabschlüssen am Vortag einer Schönheitsoperation bis zu 14 Tage Zeit, ihre Beiträge zu bezahlen. Typischerweise erfolgt der Einzug der Zahlung über ein SEPA-Lastschriftmandat – werden diese Zahlungen nicht geleistet bzw. ist zum Zeitpunkt der Abbuchung keine ausreichende Konto-Deckung gegeben, ist der Versicherungsschutz erwartungsgemäß hinfällig.

5.3. Meldung im Schadensfall

Kommt es zum Versicherungsfall, sollen also eine Komplikation und eine entsprechende Nachbehandlung bei der Versicherung geltend gemacht werden, so haben viele Anbieter hierbei klare Vorgaben zum Verfahren. Damit die OP Folgekostenversicherung greifen kann, sind Patienten in den meisten Fällen angehalten oder sogar verpflichtet, schnellstmöglich einen Arzt aufzusuchen und sich mit der Versicherung in Kontakt zu setzen. Typischerweise haben Anbieter von Folgekostenversicherungen eine eigene Mail-Adresse und / oder eine Hotline eingerichtet, um die Koordination mit den Patienten zu diesen Themen zu bündeln und zu vereinfachen. Anschließend müssen Form und Umfang der Komplikation dem Versicherungsanbieter umfassend geschildert werden, damit dieser sich auch ein Bild von den Vorkommnissen und den voraussichtlichen Versicherungskosten machen kann. Zudem ist meist auch die Anforderung eines Kostenvoranschlags obligatorisch – so hat der Folgekostenversicherungs-Anbieter einen ersten konkreten Anhaltspunkt zu den zu erwartenden Kosten der Folgebehandlung.

6. Fazit: Ist eine Folgekostenversicherung sinnvoll?

Die Frage, ob im Vorfeld einer Schönheitsoperation der Abschluss einer Folgekostenversicherung sinnvoll ist, müssen Patienten individuell für sich entscheiden. Da die Voraussetzungen bei jedem Eingriff unterschiedlich sind und auch die Risikoprofile der Schönheitsbehandlungen stark voneinander abweichen, lässt sich hierzu nur schwer ein allgemeines Urteil fällen.

Klar ist jedoch, dass auch bei vermeintlichen Routine-Eingriffen immer ein gewisses Risiko besteht, dass sich Infektionen ausbilden, es nach einer Brustvergrößerung mit Implantaten zu Kapselfibrosen kommt oder andere Spätfolgen auftreten. Ohne eine Folgekostenversicherung der Schönheits-OP müssen Patienten die nachfolgenden Behandlungskosten aus eigener Tasche zahlen.

Je nach Schwere der Komplikation und medizinischer Indikation können die Behandlungskosten im vier- oder fünfstelligen Bereich liegen – wenn nicht sogar noch höher. Durch den Abschluss einer Folgekostenversicherung im Vorfeld der Schönheits-OP haben Patienten jedoch die Möglichkeit, diese Kosten von ihrer Versicherung decken zu lassen. Damit ist eine Folgekostenversicherung sinnvoll, um finanzielle Risiken von Patienten bei Schönheitsoperationen nachhaltig zu reduzieren. Schauen Sie sich hier unsere Rechtsschutzversicherung für Ärzte an.